Ablage: VORV/INT/KULT/Beteiligung/2025/05
AblB: Verfahren ohne Entscheidung
ElZGre: 07
Kürzel: HB-S
Vermerk zur veränderten Interaktionspraxis zwischen öffentlich finanzierter Kulturverwaltung und externen Kulturschaffenden. Feststellung einer Verschiebung im Rollenverständnis.
Kulturschaffende – definiert als nicht-institutionell gebundene Produzierende künstlerischer Inhalte – werden zunehmend in die Rolle formaler Anbieter gedrängt. Diese Praxis entfernt sich von der ursprünglich intendierten Komplementarität zwischen Verwaltung und künstlerischer Produktion. Beobachtbar ist ein Rückgang der dialogischen Bereitschaft innerhalb der administrativen Strukturen: direkte Kommunikation (Telefon, persönliche Gespräche) wird durch kontrollierte und standardisierte Kontaktformate ersetzt.
In der Darstellung öffentlicher Stellen erscheinen Kulturschaffende nicht mehr als Mitträger des Kulturauftrags, sondern als externe Leistungserbringer mit nachgeordneter Position. Der Begriff Teilhabe wird dabei funktional umcodiert: Er adressiert nicht mehr die gesellschaftliche Wirkung künstlerischer Arbeit, sondern die Zugangsbedingungen zur administrativ verwalteten Kulturöffentlichkeit.
Die beobachtete Umkehr der Annahmeverhältnisse führt zu einer symbolischen Entwertung freier künstlerischer Praxis. Der Verlust gemeinsamer Bezugspunkte – inhaltlich wie strukturell – schwächt die Legitimität kulturpolitischer Vorhaben im öffentlichen Raum. Entscheidungswege werden verlängert, Initiativen versanden im Verwaltungsprozess.
Es bleibt festzuhalten: Vertrauen – nicht Kontrolle – bildet die Grundlage für kulturelle Kooperation. Wo diese Grundlage fehlt, verlagert sich die Aufgabe öffentlicher Kulturpflege in ein Binnenverhältnis administrativer Selbstrationalisierung. Die Sichtbarkeit freier kultureller Arbeit wird dadurch nicht gestärkt, sondern fragmentiert.
Ende des Vermerks.
HB-S
Ergänzungsvermerk
Ablage: VORV/INT/KULT/Beteiligung/2025/05-1
AblB: Verfahren ohne Entscheidung
ElZGre: 08
Kürzel: HB-S
Ergänzungsvermerk zur Ressourcenasymmetrie im Verhältnis zwischen Kulturverwaltung und freier Szene.
Freie Kulturschaffende operieren zunehmend unter Bedingungen struktureller Ressourcenknappheit. Ihre Handlungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum sind eingeschränkt, nicht nur durch finanzielle Unterversorgung, sondern durch fehlende infrastrukturelle und institutionelle Anbindung. Gleichzeitig verfügen Kulturverwaltungen – aus öffentlichen Mitteln finanziert – über Zugang zu Entscheidungsinstrumenten, Räumen und Kommunikationskanälen.
Diese Asymmetrie führt zu einer impliziten Steuerung kultureller Sichtbarkeit. Selektion erfolgt nicht entlang nachvollziehbarer Kriterien, sondern im Rahmen verwaltungsinterner Zielbilder, oft unter Ausschluss transparenter Abstimmung mit der aktiven Kulturszene. Der Eindruck entsteht, dass Kulturverwaltungen weniger als Ermöglicher, denn als Kuratoren eigener Deutungsräume agieren.
Dies verstärkt eine doppelte Exklusion: Einerseits durch Ressourcenentzug auf Seiten der Kulturschaffenden, andererseits durch selektive Vergabe institutioneller Präsenz. Der öffentliche Kulturraum wird so nicht erweitert, sondern segmentiert.
Ende des Vermerks.
HB-S
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