Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
AblB: Eingangsstatement Website
ElZGre: 00019
Kürzel: HB-S
Ich führe Vermerk über Vorgänge, für die keine andere Form vorgesehen ist.
Diese Website dokumentiert keine Position, sondern ein Verfahren. Sie wurde im Rahmen der Unter-Abteilung Internales (intern „Internaliat“ genannt) eingerichtet, genauer: im Bereich Erinnerung auf Vorrat.
Dass sie öffentlich zugänglich ist, entspricht nicht einem Missverständnis, sondern einer bewussten Entscheidung. Diese entspricht nicht einem Bruch, sondern einer Folgerung aus der strukturellen Aufgabe der Unterabteilung Internales des Archivs:
Sichtbarmachung durch Verdunkelung. In der paradoxen Logik des Archivs ist das Unsichtbare kein Geheimnis, sondern eine auf Dauer gestellte Form der Lesbarkeit. Das Internaliat arbeitet nicht im Geheimen, sondern an der Sichtbarmachung dessen, was außerhalb regulärer Aufmerksamkeit liegt. Die öffentliche Zugänglichkeit erfolgt also nicht trotz, sondern wegen des Verborgenen.
Die Form des Vermerks erlaubt keine Rhetorik, keine Appelle, keine Autorenschaft im emphatischen Sinne. Deshalb ist diese Seite kein Auftritt, sondern eine Ablage.
Was hier einsehbar ist, dient nicht der Erklärung, sondern der Klarstellung. Nicht alles, was unbeachtet bleibt, ist unbemerkt. Nicht alles, was dokumentiert wird, war zuvor sichtbar.
Ich vermerke, um Erinnerung zu ermöglichen, bevor sie verlangt wird. Die Frage nach dem Zweck stellt sich regelmäßig – zumeist verspätet. Ich antworte vorsorglich:
Diese Form ist kein Kommentar zur Gegenwart, sondern eine Vorkehrung für ihre Nachweise.
Nachtrag Begrüßung: Willkommen! Wenn Sie Fragen haben Leuten Sie bitte kurz an der Automatiktür!
HB-S
Vermerkführung gemäß INT/11.4 und Anwendungshinweise INT/11.4/VV/B (Fassung 12.03.2022).
Öffentliche Ablage auf Basis § 3 Abs. 2 DVUO (Nichtbeanstandung).
Aktenzeichen: INT/VORV/WEB/21-05-25.
Grundlage: § 17 Abs. 1 DBR (interne Weisungsfreiheit bei Nachweisverfahren).
Ziel: Latente Nachweisführung im Rahmen vorauseilender Revisionsvorsorge.
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