Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
AblB: Zuständigkeitsklärung in Gründungsszenarien
ElZGre: 011_03_27
Kürzel: HB-S
Vermerk:
Im Zuge der befristeten Abstellung zur Ost-Deutschen Medien-Konferenz (ODMK) in Gründung (i.G.) ergibt sich die Notwendigkeit einer Selbstvergewisserung hinsichtlich Mandat, Beobachtungsrahmen und Mitteilungspflicht.
Die ODMK i.G. ist keine Behörde, keine akademische Einrichtung, keine Produktionsfirma. Sie ist ein Aggregatzustand aus Vorhaben, Intentionen und provisorischer Infrastruktur. Ihre Existenz speist sich aus der Erwartung zukünftiger Bedeutung, nicht aus abgeschlossenen Ergebnissen. Dies verlangt von abgeordnetem Personal erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Übergangsphänomenen und kulturtragenden Vor-Formationen.
Die Aufgabe von HB-S besteht nicht in Bewertung, Beratung oder Gestaltung, sondern in Erfassung von Strukturen, deren Institutionalisierung noch aussteht. Seine Mitteilungspflicht bezieht sich auf:
- Beobachtbare Muster des Umgangs mit Öffentlichkeit und Intransparenz: Wer spricht, wer schweigt, wer referiert auf wen (ohne dass Protokolle vorliegen).
- Verwendung von Verwaltungssemantik in nicht-administrativen Kontexten: Die inflationäre Nutzung von Begriffen wie „Format“, „Plattform“, „Kooperation“ ohne operative Bindung.
- Materialisierung des Vorläufigen: Temporäre Logos, provisorische Webseiten, Entwurfsarchitekturen, die als endgültig gelesen werden könnten.
Mitgeteilt werden darf, was nicht personenbezogen, nicht wertend und nicht zukunftsentscheidend ist. Mitgeteilt werden muss, was protokollpflichtig wäre, aber unterbleibt.
HB-S bleibt in der Unter-Abteilung Internales verankert. Seine Teilnahme ist temporär, seine Beobachtung strukturell. Einzelfallvermerke erfolgen bei hinreichender Verdichtung.
Nachtrag
Ablage: VORV/INT/STRUK/2025/05
AblB: interne Rollenselbstbeschreibung
ElZGre: 004_09_11
Kürzel: HB-S
Vermerk:
Die Schreibweise in der dritten Person ist Teil des internen Protokollstandards der Unter-Abteilung Internales. Sie dient der funktionalen Entpersonalisierung der Beobachtung. Das Personal tritt nicht als Subjekt auf, sondern als Träger einer Beobachtungsrolle.
Der Gebrauch der dritten Person in Referenzen auf „HB-S“ ist Ausdruck dieser strukturellen Dissoziation. Er ermöglicht Klarheit über Zuständigkeiten, ohne Verwechslung mit persönlicher Meinung oder individueller Perspektive.
Diese Praxis hat historische Vorbilder in verwaltungsinternen Aktennotizen, Kurzdossiers und Archivrückspiegelungen, in denen Beobachter nicht als Handelnde, sondern als Registrierende erscheinen. Sie ist nicht Ausdruck von Distanz, sondern von Rollenpräzision.
Verweise:
• ODMK i.G.