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Leitung Archiv, Unterabteilung Internales

Schlagwort: Reputationssteuerung

  • Künstlerische Selbstbezeichnung als Strukturakt

    Künstlerische Selbstbezeichnung als Strukturakt


    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Künstlerische Selbstbezeichnung als Strukturakt
    ElZGre: 0009
    Kürzel: HB-S


    Vermerk

    Die aktuelle Selbstbezeichnung des Künstlers als „Andersen Storm – The Artist“ markiert eine bewusste Erweiterung einer künstlerischen Identität. Diese Namenswahl dient der Vereinheitlichung einer kreativen und beruflichen Aktivitäten unter einer einheitlichen Identität. Der Zusatz „The Artist“ betont eine Rolle als interdisziplinärer Künstler, der an der Schnittstelle von Text, Sprache und Musik arbeitet.

    Im Kontext des Manifests „Zerfetzt die Kultur“1,2 und der Plattform menschundkultur.de, die Andersen Storm (nun mit dem Zusatz „The Artist“) kuratiert, erscheint diese Namenswahl als Teil einer umfassenderen Strategie, die auf eine integrierte künstlerische Kommunikation abzielt. Die Verwendung eines einheitlichen Namens unterstützt die Positionierung seiner Arbeit an der Schnittstelle von Text, Sprache und Musik.

    Schon die Wahl des Namens „Andersen Storm“ kann als symbolischer Akt verstanden werden, der die Verbindung von Tradition (Andersen) und Dynamik (Storm) betont. Dies reflektiert eine künstlerische Haltung, die sowohl auf kulturelle Referenzen als auch auf Bewegung und Veränderung ausgerichtet ist.

    Die Umbenennung ist somit nicht nur eine persönliche Entscheidung, sondern auch ein strukturierender Akt, der die künstlerische Identität und die Ausrichtung seiner Projekte konsistent kommuniziert.

    1 https://menschundkultur.de/zerfetzt-die-kultur/

    2 VORV/INT/KULT/2025/05,

  • Eingangsstatement Website – Begrüßung

    Eingangsstatement Website – Begrüßung

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Eingangsstatement Website
    ElZGre: 00019
    Kürzel: HB-S

    Ich führe Vermerk über Vorgänge, für die keine andere Form vorgesehen ist.

    Diese Website dokumentiert keine Position, sondern ein Verfahren. Sie wurde im Rahmen der Unter-Abteilung Internales (intern „Internaliat“ genannt) eingerichtet, genauer: im Bereich Erinnerung auf Vorrat.

    Dass sie öffentlich zugänglich ist, entspricht nicht einem Missverständnis, sondern einer bewussten Entscheidung. Diese entspricht nicht einem Bruch, sondern einer Folgerung aus der strukturellen Aufgabe der Unterabteilung Internales des Archivs:

    Sichtbarmachung durch Verdunkelung. In der paradoxen Logik des Archivs ist das Unsichtbare kein Geheimnis, sondern eine auf Dauer gestellte Form der Lesbarkeit. Das Internaliat arbeitet nicht im Geheimen, sondern an der Sichtbarmachung dessen, was außerhalb regulärer Aufmerksamkeit liegt. Die öffentliche Zugänglichkeit erfolgt also nicht trotz, sondern wegen des Verborgenen.

    Die Form des Vermerks erlaubt keine Rhetorik, keine Appelle, keine Autorenschaft im emphatischen Sinne. Deshalb ist diese Seite kein Auftritt, sondern eine Ablage.

    Was hier einsehbar ist, dient nicht der Erklärung, sondern der Klarstellung. Nicht alles, was unbeachtet bleibt, ist unbemerkt. Nicht alles, was dokumentiert wird, war zuvor sichtbar.

    Ich vermerke, um Erinnerung zu ermöglichen, bevor sie verlangt wird. Die Frage nach dem Zweck stellt sich regelmäßig – zumeist verspätet. Ich antworte vorsorglich:

    Diese Form ist kein Kommentar zur Gegenwart, sondern eine Vorkehrung für ihre Nachweise.

    Nachtrag Begrüßung: Willkommen! Wenn Sie Fragen haben Leuten Sie bitte kurz an der Automatiktür!

    HB-S

    Vermerkführung gemäß INT/11.4 und Anwendungshinweise INT/11.4/VV/B (Fassung 12.03.2022).
    Öffentliche Ablage auf Basis § 3 Abs. 2 DVUO (Nichtbeanstandung).
    Aktenzeichen: INT/VORV/WEB/21-05-25.
    Grundlage: § 17 Abs. 1 DBR (interne Weisungsfreiheit bei Nachweisverfahren).
    Ziel: Latente Nachweisführung im Rahmen vorauseilender Revisionsvorsorge.

  • Abgang auf eigene Rechnung – Beobachtungen am Rand einer Personalie

    Abgang auf eigene Rechnung – Beobachtungen am Rand einer Personalie

    Ablage: VORV/INT/Media/2025/04
    AblB: Einzelfallbeobachtung
    ElZGre: 01
    Beobachtungen am Rand einer Personalie
    HB-S

    Es gehört zur Eigenart öffentlich-rechtlicher Funktionsräume, dass ihre Repräsentanten durch die Tür gehen, durch die sie hineingekommen sind – lautlos, im Dienstanzug, ohne Notizen. Constantin Schreiber, Sprecher der 20-Uhr-Tagesschau, wird diese Tür Ende Mai hinter sich schließen. Der Deutschlandfunk z. B. vermeldet es nachrichtlich. Nicht mehr, nicht weniger.

    Was jedoch bemerkenswerter ist als der Abgang selbst, ist die Begründung: Man wolle „wieder inhaltlich journalistisch arbeiten“. Der Satz steht da wie eine Nebenbemerkung. Doch er ist ein Protokollsatz mit Aussagewert. Denn er enthält die implizite Anerkenntnis, dass das, was die Sprecher der Tagesschau tun, nicht als journalistische Arbeit im inhaltlichen Sinne gilt.

    Die Relevanz dieser Feststellung liegt nicht in der Person Schreibers, sondern in der Struktur der berichtenden Instanz. Der Deutschlandfunk, selbst Teil des öffentlich-rechtlichen Systems, trägt die Meldung weiter, wie man einen Umschlag überreicht: verschlossen, absenderneutral, zustellungsfreundlich. Was fehlt, ist der zweite Blick – der Blick auf das Dahinter. Kein Hinweis auf institutionelle Rollenteilung, auf redaktionelle Entkopplung, auf die eigentümliche Tatsache, dass Glaubwürdigkeit hier getrennt wird von Verantwortung.

    Die Tagesschau bleibt. Der Sprecher geht. Und der Deutschlandfunk berichtet. Ohne Frage, ohne Zwischenton. Als sei der Sprecher lediglich ein Exponat in einer Ausstellung, die sich selbst kuratiert. Es bleibt dem Hörer überlassen, die Differenz zwischen Sichtbarkeit und Zuständigkeit zu erfassen.

    Abgänge sagen nicht immer etwas über Personen. Aber häufig über das Haus, in dem sie stattfinden.

    Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/constantin-schreiber-verlaesst-die-tagesschau-104.html

    HB-S

  • Vermerk über das Nicht-Einlassen

    Vermerk über das Nicht-Einlassen


    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/04
    AblB: Verfahren ohne Entscheidung
    ElZGre: 17
    Vermerk über das Nicht-Einlassen
    HB-S

    Man muss niemanden ausschließen, wenn man gelernt hat, ihn nicht einzulassen. In vielen Verfahren öffentlicher Beteiligung wird nicht aktiv abgewiesen, sondern passiv übersehen. Die Einladung bleibt vage, die Rückmeldung verzögert, die Reaktion unverbindlich. Wer sich einbringen will, wird nicht gestoppt – aber auch nicht empfangen. Es entsteht eine Form von Teilhabe, die ohne Zutritt auskommt: formell offen, praktisch folgenlos. Das Ergebnis ist eine stille Exklusion, die nicht auf Ablehnung beruht, sondern auf organisierter Gleichgültigkeit.

    Im Frühjahr wurde ein Kreatives Kulturkollektiv gegründet. Vier Personen, ehrenamtlich organisiert, mit lokalem Bezug und dokumentierter Absicht, sich kulturpolitisch einzubringen. Die Gruppe suchte frühzeitig den Kontakt zur Stadtverwaltung. Es gab Mails, Rückfragen, zwei angekündigte Telefonate, von denen eines stattfand. Danach: Stille. Keine Rückmeldung auf Terminvorschläge, keine Einladung zu Gesprächen, keine schriftliche Absage.

    Als das städtische Kulturprogramm für den Sommer veröffentlicht wurde, war das Kollektiv nicht vorgesehen. Die Gruppe wurde auch in keiner begleitenden Kommunikation genannt. Auf Umwegen gelang es einer Einzelperson in einen befreundeten Veranstaltungsbeitrag aufgenommen zu werden. Dort trat sie auf, ohne Ankündigung, ohne Würdigung, ohne Nennung des Namens oder des Kollektivs. Nach der Veranstaltung blieb der Kontakt einseitig. Seitens der Verwaltung erfolgte keine Bewertung, keine Gesprächsaufnahme, keine Reaktion.

    Der Vorgang ist nicht außergewöhnlich. Er reiht sich ein in ein bekanntes Muster: Neue, strukturell nicht eingebundene Kulturinitiativen werden zunächst zur Kenntnis genommen, aber nicht systematisch einbezogen. Der Ausschluss erfolgt nicht durch Entscheidung, sondern durch ausbleibende Entscheidung. Es entsteht kein Akt, sondern ein Zustand. Wer nicht eingeladen wird, bleibt nicht draußen – er kommt einfach nicht vor.

    Auffällig ist die Sorgfalt, mit der solche Nichtberücksichtigungen dokumentenfrei gehalten werden. Keine Absage, kein Hinweis auf mangelnde Anschlussfähigkeit, keine Benennung des Grundes. Damit bleibt die Verwaltung formal offen, aber praktisch unzuständig. Verantwortlichkeiten werden auf Träger, Formate oder Kooperationspartner ausgelagert. Sichtbarkeit wird nicht direkt verweigert – sie wird nicht hergestellt.

    Die Verwaltung wahrt so den Anschein demokratischer Offenheit. Gleichzeitig schützt sie die informellen Strukturen, auf denen das Funktionieren des Programms beruht: bekannte Namen, bewährte Kreise, vertrauliche Kommunikation. Wer sich außerhalb dieser Bindungen bewegt, muss entweder bereits legitimiert sein – durch Preise, Trägerstruktur oder externe Sichtbarkeit – oder er bleibt ungenannt. Der Mechanismus ist nicht repressiv. Er ist resistent gegen Neues.

    Für die Betroffenen ergibt sich ein Zustand struktureller Ungewissheit. Sie wurden nicht ausgeschlossen, aber auch nicht aufgenommen. Ihnen fehlt die Möglichkeit zur Klärung, weil es keine Stelle gibt, die zuständig wäre, das zu erklären. Die Unsichtbarkeit ist nicht begründet – sie ist einfach da.

    Ein solcher Vorgang lässt sich nicht angreifen, weil er nie begonnen wurde. Er lässt sich auch nicht wiederholen, weil er keine Form hat. Das ist seine Wirkung.

    Ich notiere dies ohne Emotionen als Teil einer sich stabilisierenden Verwaltungskultur, die mit formaler Offenheit operiert, aber faktisch nach internem Gleichgewicht strebt. Der Preis ist Beteiligung, die nicht zu Beteiligung führt.