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Schlagwort: Beteiligung

  • KozB – Rezension über einen Liedtext (Fall: „Keine Zeit“ / Storm / Feldthaler)

    Ablage: VORV/INT/KULT/Beteiligung/2025/06
    AblB: Konzeptbeobachtung zur Struktur sekundärer Vermittlung
    ElZGre: 004183-22
    Kürzel: HB-S

    Die vorliegende Rezension von Leonie M. Feldthaler zum Lied „Keine Zeit“ von Andersen Storm operiert im Modus der teilnehmenden Rekonstruktion. Sie rekonstruiert den Liedtext nicht als Objekt, sondern als Erfahrung. Die methodische Nähe zur lyrischen Vorlage bleibt erhalten, ohne in Paraphrase zu verfallen. Dies erzeugt eine Doppelstruktur: Der Text berichtet nicht nur über, sondern entlang des Liedes.

    Das zentrale Strukturmerkmal ist die wiederholte Bezugnahme auf Konjunktive („Ich hätte gerne…“), die im Originaltext als Ausdruck nicht eingelöster Potenziale auftreten. Die Rezension übernimmt diese Konjunktivstruktur nicht, sondern kontextualisiert sie als „Bestandsaufnahme“. Damit findet eine Verschiebung statt: vom individuellen Mangel zur kollektiven Deutung.

    Die Rezensentin kennzeichnet den Titel „Keine Zeit“ als „banal“, jedoch mit semantischer Tiefe. Die Zuschreibung eines „Moment[s], der nicht geschah“ etabliert das Lied als Ausdruck negierter Möglichkeit. Der Liedtext selbst macht diese Negation sprachlich durch temporale Dislozierung deutlich: Vergangenheit („Ich hätte…“), Gegenwart (Mangel an Zeit) und Zukunft (implizit verworfen) werden nicht linear, sondern zyklisch verarbeitet.

    Auffällig ist die Beobachtung einer „ungeahnten Fülle“ – sowohl im Lied wie in der Rezension. Der semantische Raum von Möglichkeit, der im Lied nicht eingelöst wird, wird durch die Rezension nachträglich vermessen. Die Begriffe „Protokoll“, „Zwischenraum“, „Schwebezustand“ markieren einen Versuch, diese Nicht-Einlösung dennoch dokumentarisch zu fassen.

    Die Rezension agiert somit als sekundäres Gedächtnismedium. Sie erinnert an ein Lied, das selbst Erinnerung behauptet. Die mehrfache Brechung – Liedtext als Reflexion auf das Nicht-Geschehene, Rezension als Reflexion auf diese Reflexion – erzeugt eine meta-temporale Struktur: Das Versäumte wird nicht wiederholt, aber rekonstruiert.

    Einordnung: Der Originaltext des Liedes bestätigt die beschriebenen Bruchstellen, insbesondere die semantisch produktive Verwendung musikalischer Metaphern („neue Saiten auf dem Bass“, „Käfig“). Die Rezension deutet diese nicht analytisch, sondern rhythmisch mitvollziehend. Dies entspricht einer Praxis kultureller Beteiligung, die nicht vorrangig informiert, sondern verarbeitet.

    Kein weiterer Handlungsbedarf.

    HB-S

    Lied-Beleg/extern: https://listen.music-hub.com/Rf1oKu

  • Kulturelle Selbstbeschreibung als Handlungskonzept

    Kulturelle Selbstbeschreibung als Handlungskonzept

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Kulturelle Selbstbeschreibung als Handlungskonzept
    ElZGre: 0007
    Kürzel: HB-S


    Vermerk

    Das Manifest „Zerfetzt die Kultur“1 auf menschundkultur.de positioniert sich als poetisch-politischer Text, der Kultur nicht als statisches Ressort, sondern als dynamischen Aushandlungsprozess versteht. Es fordert eine aktive Mitgestaltung von Kultur durch die Beteiligten und betont die Rolle der Kunst als störendes Element, das vor dem Verstandenwerden irritiert.

    Der Autor, Andersen Storm – The Artist2, identifiziert sich als Künstler nicht zur Abgrenzung, sondern zur Öffnung und sieht in dieser Haltung eine Entscheidung für Möglichkeitsdenken und die Suche nach einem echten Bezug zur Welt. Das Manifest versteht sich nicht als fertige Antwort, sondern als Einladung zur Bewegung in Gedanken, Sprache und Beziehung.

    Insgesamt stellt das Manifest einen Beitrag zur Diskussion über die Rolle von Kultur und Kunst in der Gesellschaft dar, indem es zur aktiven Mitgestaltung und kritischen Reflexion aufruft.

    HB-S

    1 https://menschundkultur.de/zerfetzt-die-kultur/

    2 VORV/INT/KULT/2025/05, Künstlerische Selbstbezeichnung als Strukturakt

  • Verwaltung vor Vertrauen – Zur stillen Umkehr öffentlicher Kulturverhältnisse

    Verwaltung vor Vertrauen – Zur stillen Umkehr öffentlicher Kulturverhältnisse

    Ablage: VORV/INT/KULT/Beteiligung/2025/05
    AblB: Verfahren ohne Entscheidung
    ElZGre: 07
    Kürzel: HB-S

    Vermerk zur veränderten Interaktionspraxis zwischen öffentlich finanzierter Kulturverwaltung und externen Kulturschaffenden. Feststellung einer Verschiebung im Rollenverständnis.

    Kulturschaffende – definiert als nicht-institutionell gebundene Produzierende künstlerischer Inhalte – werden zunehmend in die Rolle formaler Anbieter gedrängt. Diese Praxis entfernt sich von der ursprünglich intendierten Komplementarität zwischen Verwaltung und künstlerischer Produktion. Beobachtbar ist ein Rückgang der dialogischen Bereitschaft innerhalb der administrativen Strukturen: direkte Kommunikation (Telefon, persönliche Gespräche) wird durch kontrollierte und standardisierte Kontaktformate ersetzt.

    In der Darstellung öffentlicher Stellen erscheinen Kulturschaffende nicht mehr als Mitträger des Kulturauftrags, sondern als externe Leistungserbringer mit nachgeordneter Position. Der Begriff Teilhabe wird dabei funktional umcodiert: Er adressiert nicht mehr die gesellschaftliche Wirkung künstlerischer Arbeit, sondern die Zugangsbedingungen zur administrativ verwalteten Kulturöffentlichkeit.

    Die beobachtete Umkehr der Annahmeverhältnisse führt zu einer symbolischen Entwertung freier künstlerischer Praxis. Der Verlust gemeinsamer Bezugspunkte – inhaltlich wie strukturell – schwächt die Legitimität kulturpolitischer Vorhaben im öffentlichen Raum. Entscheidungswege werden verlängert, Initiativen versanden im Verwaltungsprozess.

    Es bleibt festzuhalten: Vertrauen – nicht Kontrolle – bildet die Grundlage für kulturelle Kooperation. Wo diese Grundlage fehlt, verlagert sich die Aufgabe öffentlicher Kulturpflege in ein Binnenverhältnis administrativer Selbstrationalisierung. Die Sichtbarkeit freier kultureller Arbeit wird dadurch nicht gestärkt, sondern fragmentiert.

    Ende des Vermerks.

    HB-S


    Ergänzungsvermerk


    Ablage: VORV/INT/KULT/Beteiligung/2025/05-1
    AblB: Verfahren ohne Entscheidung
    ElZGre: 08
    Kürzel: HB-S

    Ergänzungsvermerk zur Ressourcenasymmetrie im Verhältnis zwischen Kulturverwaltung und freier Szene.

    Freie Kulturschaffende operieren zunehmend unter Bedingungen struktureller Ressourcenknappheit. Ihre Handlungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum sind eingeschränkt, nicht nur durch finanzielle Unterversorgung, sondern durch fehlende infrastrukturelle und institutionelle Anbindung. Gleichzeitig verfügen Kulturverwaltungen – aus öffentlichen Mitteln finanziert – über Zugang zu Entscheidungsinstrumenten, Räumen und Kommunikationskanälen.

    Diese Asymmetrie führt zu einer impliziten Steuerung kultureller Sichtbarkeit. Selektion erfolgt nicht entlang nachvollziehbarer Kriterien, sondern im Rahmen verwaltungsinterner Zielbilder, oft unter Ausschluss transparenter Abstimmung mit der aktiven Kulturszene. Der Eindruck entsteht, dass Kulturverwaltungen weniger als Ermöglicher, denn als Kuratoren eigener Deutungsräume agieren.

    Dies verstärkt eine doppelte Exklusion: Einerseits durch Ressourcenentzug auf Seiten der Kulturschaffenden, andererseits durch selektive Vergabe institutioneller Präsenz. Der öffentliche Kulturraum wird so nicht erweitert, sondern segmentiert.

    Ende des Vermerks.

    HB-S

  • Vermerk über das Nicht-Einlassen

    Vermerk über das Nicht-Einlassen


    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/04
    AblB: Verfahren ohne Entscheidung
    ElZGre: 17
    Vermerk über das Nicht-Einlassen
    HB-S

    Man muss niemanden ausschließen, wenn man gelernt hat, ihn nicht einzulassen. In vielen Verfahren öffentlicher Beteiligung wird nicht aktiv abgewiesen, sondern passiv übersehen. Die Einladung bleibt vage, die Rückmeldung verzögert, die Reaktion unverbindlich. Wer sich einbringen will, wird nicht gestoppt – aber auch nicht empfangen. Es entsteht eine Form von Teilhabe, die ohne Zutritt auskommt: formell offen, praktisch folgenlos. Das Ergebnis ist eine stille Exklusion, die nicht auf Ablehnung beruht, sondern auf organisierter Gleichgültigkeit.

    Im Frühjahr wurde ein Kreatives Kulturkollektiv gegründet. Vier Personen, ehrenamtlich organisiert, mit lokalem Bezug und dokumentierter Absicht, sich kulturpolitisch einzubringen. Die Gruppe suchte frühzeitig den Kontakt zur Stadtverwaltung. Es gab Mails, Rückfragen, zwei angekündigte Telefonate, von denen eines stattfand. Danach: Stille. Keine Rückmeldung auf Terminvorschläge, keine Einladung zu Gesprächen, keine schriftliche Absage.

    Als das städtische Kulturprogramm für den Sommer veröffentlicht wurde, war das Kollektiv nicht vorgesehen. Die Gruppe wurde auch in keiner begleitenden Kommunikation genannt. Auf Umwegen gelang es einer Einzelperson in einen befreundeten Veranstaltungsbeitrag aufgenommen zu werden. Dort trat sie auf, ohne Ankündigung, ohne Würdigung, ohne Nennung des Namens oder des Kollektivs. Nach der Veranstaltung blieb der Kontakt einseitig. Seitens der Verwaltung erfolgte keine Bewertung, keine Gesprächsaufnahme, keine Reaktion.

    Der Vorgang ist nicht außergewöhnlich. Er reiht sich ein in ein bekanntes Muster: Neue, strukturell nicht eingebundene Kulturinitiativen werden zunächst zur Kenntnis genommen, aber nicht systematisch einbezogen. Der Ausschluss erfolgt nicht durch Entscheidung, sondern durch ausbleibende Entscheidung. Es entsteht kein Akt, sondern ein Zustand. Wer nicht eingeladen wird, bleibt nicht draußen – er kommt einfach nicht vor.

    Auffällig ist die Sorgfalt, mit der solche Nichtberücksichtigungen dokumentenfrei gehalten werden. Keine Absage, kein Hinweis auf mangelnde Anschlussfähigkeit, keine Benennung des Grundes. Damit bleibt die Verwaltung formal offen, aber praktisch unzuständig. Verantwortlichkeiten werden auf Träger, Formate oder Kooperationspartner ausgelagert. Sichtbarkeit wird nicht direkt verweigert – sie wird nicht hergestellt.

    Die Verwaltung wahrt so den Anschein demokratischer Offenheit. Gleichzeitig schützt sie die informellen Strukturen, auf denen das Funktionieren des Programms beruht: bekannte Namen, bewährte Kreise, vertrauliche Kommunikation. Wer sich außerhalb dieser Bindungen bewegt, muss entweder bereits legitimiert sein – durch Preise, Trägerstruktur oder externe Sichtbarkeit – oder er bleibt ungenannt. Der Mechanismus ist nicht repressiv. Er ist resistent gegen Neues.

    Für die Betroffenen ergibt sich ein Zustand struktureller Ungewissheit. Sie wurden nicht ausgeschlossen, aber auch nicht aufgenommen. Ihnen fehlt die Möglichkeit zur Klärung, weil es keine Stelle gibt, die zuständig wäre, das zu erklären. Die Unsichtbarkeit ist nicht begründet – sie ist einfach da.

    Ein solcher Vorgang lässt sich nicht angreifen, weil er nie begonnen wurde. Er lässt sich auch nicht wiederholen, weil er keine Form hat. Das ist seine Wirkung.

    Ich notiere dies ohne Emotionen als Teil einer sich stabilisierenden Verwaltungskultur, die mit formaler Offenheit operiert, aber faktisch nach internem Gleichgewicht strebt. Der Preis ist Beteiligung, die nicht zu Beteiligung führt.