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Leitung Archiv, Unterabteilung Internales

Kategorie: Vorvermerk

Erste Beobachtungen, noch ohne Schlussfolgerung

  • Verantwortung in durchlässigen Systemen

    Verantwortung in durchlässigen Systemen

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/06-3
    AblB: Strukturbeobachtungen in Flusslagen
    ElZGre: 004218–31
    Kürzel: HB-S

    Verantwortung war lange eine Frage der Zuweisung. Wer etwas tat, tat es, weil er es sollte. Verwaltung beruhte auf dieser Formel: Klarheit durch Zuständigkeit. Doch mit der Philosophie der Durchlässigkeit – wie sie in den Überlegungen von Andersen Storm skizziert wurde – verändert sich der Aggregatzustand dieser Vorstellung.

    Durchlässigkeit erzeugt kein Chaos, sondern eine andere Art von Ordnung: eine, in der Verantwortung nicht zugewiesen, sondern bewegt wird. Sie zirkuliert – zwischen Aktenständen, Zuständigkeitsfeldern, Kompetenzen. Verwaltung wird dadurch nicht dysfunktional, sondern fluide.

    Die klassische Hierarchie, lange das werkmächtigste Verwaltungsverhalten, verliert in solchen Konstellationen nicht ihre Form, wohl aber ihre Steuerungshoheit. Wo Übergänge flüchtig sind, helfen Stempel nur bedingt. Verantwortung tritt nicht mehr als Rang auf, sondern als Spur.

    Die Frage, ob das der Gesellschaft nützt, ist strukturell unentscheidbar. Engagement ersetzt keine Struktur, wohl aber deren temporären Ausfall. Wenn jemand handelt, weil er es kann und weil es ihn angeht, entsteht keine neue Ordnung – aber ein Ereignis. Verwaltung kann solche Ereignisse verarbeiten, nicht initiieren.

    Subsidiarität erscheint in diesem Licht nicht als Ordnungsprinzip, sondern als Reaktionsform: Wer kann, tut. Was dokumentierbar ist, bleibt. Was nicht, verweht.

    Es bleibt festzuhalten: Verantwortung unter Bedingungen der Durchlässigkeit ist kein Defizit, sondern eine andere Verwaltungssemantik. Sie verlangt keine Reform, sondern Beobachtung. Ihre Wirkung liegt nicht in der Entscheidung, sondern in der Wiederholung.

    Vermerk abgeschlossen.

    HB-S

  • KozB – Rezension über einen Liedtext (Fall: „Keine Zeit“ / Storm / Feldthaler)

    Ablage: VORV/INT/KULT/Beteiligung/2025/06
    AblB: Konzeptbeobachtung zur Struktur sekundärer Vermittlung
    ElZGre: 004183-22
    Kürzel: HB-S

    Die vorliegende Rezension von Leonie M. Feldthaler zum Lied „Keine Zeit“ von Andersen Storm operiert im Modus der teilnehmenden Rekonstruktion. Sie rekonstruiert den Liedtext nicht als Objekt, sondern als Erfahrung. Die methodische Nähe zur lyrischen Vorlage bleibt erhalten, ohne in Paraphrase zu verfallen. Dies erzeugt eine Doppelstruktur: Der Text berichtet nicht nur über, sondern entlang des Liedes.

    Das zentrale Strukturmerkmal ist die wiederholte Bezugnahme auf Konjunktive („Ich hätte gerne…“), die im Originaltext als Ausdruck nicht eingelöster Potenziale auftreten. Die Rezension übernimmt diese Konjunktivstruktur nicht, sondern kontextualisiert sie als „Bestandsaufnahme“. Damit findet eine Verschiebung statt: vom individuellen Mangel zur kollektiven Deutung.

    Die Rezensentin kennzeichnet den Titel „Keine Zeit“ als „banal“, jedoch mit semantischer Tiefe. Die Zuschreibung eines „Moment[s], der nicht geschah“ etabliert das Lied als Ausdruck negierter Möglichkeit. Der Liedtext selbst macht diese Negation sprachlich durch temporale Dislozierung deutlich: Vergangenheit („Ich hätte…“), Gegenwart (Mangel an Zeit) und Zukunft (implizit verworfen) werden nicht linear, sondern zyklisch verarbeitet.

    Auffällig ist die Beobachtung einer „ungeahnten Fülle“ – sowohl im Lied wie in der Rezension. Der semantische Raum von Möglichkeit, der im Lied nicht eingelöst wird, wird durch die Rezension nachträglich vermessen. Die Begriffe „Protokoll“, „Zwischenraum“, „Schwebezustand“ markieren einen Versuch, diese Nicht-Einlösung dennoch dokumentarisch zu fassen.

    Die Rezension agiert somit als sekundäres Gedächtnismedium. Sie erinnert an ein Lied, das selbst Erinnerung behauptet. Die mehrfache Brechung – Liedtext als Reflexion auf das Nicht-Geschehene, Rezension als Reflexion auf diese Reflexion – erzeugt eine meta-temporale Struktur: Das Versäumte wird nicht wiederholt, aber rekonstruiert.

    Einordnung: Der Originaltext des Liedes bestätigt die beschriebenen Bruchstellen, insbesondere die semantisch produktive Verwendung musikalischer Metaphern („neue Saiten auf dem Bass“, „Käfig“). Die Rezension deutet diese nicht analytisch, sondern rhythmisch mitvollziehend. Dies entspricht einer Praxis kultureller Beteiligung, die nicht vorrangig informiert, sondern verarbeitet.

    Kein weiterer Handlungsbedarf.

    HB-S

    Lied-Beleg/extern: https://listen.music-hub.com/Rf1oKu

  • Ich habe kein Interview gegeben

    Ich habe kein Interview gegeben

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/06
    AblB: Veröffentlichung durch Dritte
    ElZGre: 0007
    Kürzel: HB-S

    Ein Schriftwechsel mit der Redaktion von mensch-und-kultur.de wurde unter der Rubrik „Nicht-Interview“ publiziert.
    Die Veröffentlichung erfolgte auf Anfrage, die Form blieb erhalten.
    Zugriff unter:
    ➡️ mensch-und-kultur.de/nicht-interview-hbs

  • Interner Beitrag zur Textlage von A. Storm, „Koinzidenzen“

    Interner Beitrag zur Textlage von A. Storm, „Koinzidenzen“

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/06
    AblB: Lyrische Einzelbeobachtungen im Kontext kultureller Kalenderzeichen
    ElZGre: 003_17_06
    Kürzel: HB-S

    Vorvermerk zur Textlage von A. Storm, „Koinzidenzen“

    Die lyrische Notation vom 1. Juni 2025 dokumentiert drei gleichzeitige Bezugspunkte: einen kalendarischen Gedenkanlass (Kindertag), eine private biografische Markierung (Altersjubiläum der Mutter) sowie eine saisonale Beobachtung (Balkonmoment im Frühsommer). Der Text verzichtet auf narrative Kohärenz und strukturiert sich durch additive Aneinanderreihung.

    Die Verknüpfung erfolgt nicht durch Kausalität, sondern durch temporale Gleichzeitigkeit. Diese Gleichzeitigkeit wirkt weder kontrastiv noch symbolisch überformt, sondern bleibt in der Sphäre der beiläufigen Koexistenz. Die poetische Spannung entsteht aus der faktischen Unverbundenheit der Ereignisse bei gleichzeitiger Sprecherbindung an alle drei Ebenen.

    Die Formulierung „Auch ich – ein Kind, das noch ist, / während die Mutter alt wird“ enthält eine Prädikatswahl, die syntaktisch korrekt, aber semantisch mehrdeutig bleibt. Eine Lesart als bewusste Ambivalenz (zwischen „ist“ und „isst“) kann als strukturelles Stilmittel verstanden werden, ohne dass dies explizit thematisiert wird.

    Der Balkon als wiederkehrendes Raumelement fungiert als Interface zwischen Innen und Außen, Zeit und Zustand. Er wird nicht als Ort des Überblicks, sondern als Fläche des Übergangs markiert – ohne Zuschreibung, ohne Handlung.

    Die sprachliche Anlage verweigert affektive Kulmination. Der Text bewegt sich in einer Zone kontrollierter Selbstbeobachtung, die eine stilistische Nähe zu früheren Verfahren des literarischen Registrierens aufweist. Kalendarische Ordnung und gelebte Erfahrung treten hier nicht in Widerspruch, sondern in Parallele.

    HB-S, Juni 2025

  • Zuständigkeitsklärung in Gründungsszenarien (hier ODMK i.G.)

    Zuständigkeitsklärung in Gründungsszenarien (hier ODMK i.G.)

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Zuständigkeitsklärung in Gründungsszenarien
    ElZGre: 011_03_27
    Kürzel: HB-S

    Vermerk:

    Im Zuge der befristeten Abstellung zur Ost-Deutschen Medien-Konferenz (ODMK) in Gründung (i.G.) ergibt sich die Notwendigkeit einer Selbstvergewisserung hinsichtlich Mandat, Beobachtungsrahmen und Mitteilungspflicht.

    Die ODMK i.G. ist keine Behörde, keine akademische Einrichtung, keine Produktionsfirma. Sie ist ein Aggregatzustand aus Vorhaben, Intentionen und provisorischer Infrastruktur. Ihre Existenz speist sich aus der Erwartung zukünftiger Bedeutung, nicht aus abgeschlossenen Ergebnissen. Dies verlangt von abgeordnetem Personal erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Übergangsphänomenen und kulturtragenden Vor-Formationen.

    Die Aufgabe von HB-S besteht nicht in Bewertung, Beratung oder Gestaltung, sondern in Erfassung von Strukturen, deren Institutionalisierung noch aussteht. Seine Mitteilungspflicht bezieht sich auf:

    1. Beobachtbare Muster des Umgangs mit Öffentlichkeit und Intransparenz: Wer spricht, wer schweigt, wer referiert auf wen (ohne dass Protokolle vorliegen).
    2. Verwendung von Verwaltungssemantik in nicht-administrativen Kontexten: Die inflationäre Nutzung von Begriffen wie „Format“, „Plattform“, „Kooperation“ ohne operative Bindung.
    3. Materialisierung des Vorläufigen: Temporäre Logos, provisorische Webseiten, Entwurfsarchitekturen, die als endgültig gelesen werden könnten.

    Mitgeteilt werden darf, was nicht personenbezogen, nicht wertend und nicht zukunftsentscheidend ist. Mitgeteilt werden muss, was protokollpflichtig wäre, aber unterbleibt.

    HB-S bleibt in der Unter-Abteilung Internales verankert. Seine Teilnahme ist temporär, seine Beobachtung strukturell. Einzelfallvermerke erfolgen bei hinreichender Verdichtung.

    Nachtrag

    Ablage: VORV/INT/STRUK/2025/05
    AblB: interne Rollenselbstbeschreibung
    ElZGre: 004_09_11
    Kürzel: HB-S

    Vermerk:

    Die Schreibweise in der dritten Person ist Teil des internen Protokollstandards der Unter-Abteilung Internales. Sie dient der funktionalen Entpersonalisierung der Beobachtung. Das Personal tritt nicht als Subjekt auf, sondern als Träger einer Beobachtungsrolle.

    Der Gebrauch der dritten Person in Referenzen auf „HB-S“ ist Ausdruck dieser strukturellen Dissoziation. Er ermöglicht Klarheit über Zuständigkeiten, ohne Verwechslung mit persönlicher Meinung oder individueller Perspektive.

    Diese Praxis hat historische Vorbilder in verwaltungsinternen Aktennotizen, Kurzdossiers und Archivrückspiegelungen, in denen Beobachter nicht als Handelnde, sondern als Registrierende erscheinen. Sie ist nicht Ausdruck von Distanz, sondern von Rollenpräzision.

    Verweise:
    ODMK i.G.

  • Kulturelle Selbstbeschreibung als Handlungskonzept

    Kulturelle Selbstbeschreibung als Handlungskonzept

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Kulturelle Selbstbeschreibung als Handlungskonzept
    ElZGre: 0007
    Kürzel: HB-S


    Vermerk

    Das Manifest „Zerfetzt die Kultur“1 auf menschundkultur.de positioniert sich als poetisch-politischer Text, der Kultur nicht als statisches Ressort, sondern als dynamischen Aushandlungsprozess versteht. Es fordert eine aktive Mitgestaltung von Kultur durch die Beteiligten und betont die Rolle der Kunst als störendes Element, das vor dem Verstandenwerden irritiert.

    Der Autor, Andersen Storm – The Artist2, identifiziert sich als Künstler nicht zur Abgrenzung, sondern zur Öffnung und sieht in dieser Haltung eine Entscheidung für Möglichkeitsdenken und die Suche nach einem echten Bezug zur Welt. Das Manifest versteht sich nicht als fertige Antwort, sondern als Einladung zur Bewegung in Gedanken, Sprache und Beziehung.

    Insgesamt stellt das Manifest einen Beitrag zur Diskussion über die Rolle von Kultur und Kunst in der Gesellschaft dar, indem es zur aktiven Mitgestaltung und kritischen Reflexion aufruft.

    HB-S

    1 https://menschundkultur.de/zerfetzt-die-kultur/

    2 VORV/INT/KULT/2025/05, Künstlerische Selbstbezeichnung als Strukturakt

  • Künstlerische Selbstbezeichnung als Strukturakt

    Künstlerische Selbstbezeichnung als Strukturakt


    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Künstlerische Selbstbezeichnung als Strukturakt
    ElZGre: 0009
    Kürzel: HB-S


    Vermerk

    Die aktuelle Selbstbezeichnung des Künstlers als „Andersen Storm – The Artist“ markiert eine bewusste Erweiterung einer künstlerischen Identität. Diese Namenswahl dient der Vereinheitlichung einer kreativen und beruflichen Aktivitäten unter einer einheitlichen Identität. Der Zusatz „The Artist“ betont eine Rolle als interdisziplinärer Künstler, der an der Schnittstelle von Text, Sprache und Musik arbeitet.

    Im Kontext des Manifests „Zerfetzt die Kultur“1,2 und der Plattform menschundkultur.de, die Andersen Storm (nun mit dem Zusatz „The Artist“) kuratiert, erscheint diese Namenswahl als Teil einer umfassenderen Strategie, die auf eine integrierte künstlerische Kommunikation abzielt. Die Verwendung eines einheitlichen Namens unterstützt die Positionierung seiner Arbeit an der Schnittstelle von Text, Sprache und Musik.

    Schon die Wahl des Namens „Andersen Storm“ kann als symbolischer Akt verstanden werden, der die Verbindung von Tradition (Andersen) und Dynamik (Storm) betont. Dies reflektiert eine künstlerische Haltung, die sowohl auf kulturelle Referenzen als auch auf Bewegung und Veränderung ausgerichtet ist.

    Die Umbenennung ist somit nicht nur eine persönliche Entscheidung, sondern auch ein strukturierender Akt, der die künstlerische Identität und die Ausrichtung seiner Projekte konsistent kommuniziert.

    1 https://menschundkultur.de/zerfetzt-die-kultur/

    2 VORV/INT/KULT/2025/05,

  • Verwaltung vor Vertrauen – Zur stillen Umkehr öffentlicher Kulturverhältnisse

    Verwaltung vor Vertrauen – Zur stillen Umkehr öffentlicher Kulturverhältnisse

    Ablage: VORV/INT/KULT/Beteiligung/2025/05
    AblB: Verfahren ohne Entscheidung
    ElZGre: 07
    Kürzel: HB-S

    Vermerk zur veränderten Interaktionspraxis zwischen öffentlich finanzierter Kulturverwaltung und externen Kulturschaffenden. Feststellung einer Verschiebung im Rollenverständnis.

    Kulturschaffende – definiert als nicht-institutionell gebundene Produzierende künstlerischer Inhalte – werden zunehmend in die Rolle formaler Anbieter gedrängt. Diese Praxis entfernt sich von der ursprünglich intendierten Komplementarität zwischen Verwaltung und künstlerischer Produktion. Beobachtbar ist ein Rückgang der dialogischen Bereitschaft innerhalb der administrativen Strukturen: direkte Kommunikation (Telefon, persönliche Gespräche) wird durch kontrollierte und standardisierte Kontaktformate ersetzt.

    In der Darstellung öffentlicher Stellen erscheinen Kulturschaffende nicht mehr als Mitträger des Kulturauftrags, sondern als externe Leistungserbringer mit nachgeordneter Position. Der Begriff Teilhabe wird dabei funktional umcodiert: Er adressiert nicht mehr die gesellschaftliche Wirkung künstlerischer Arbeit, sondern die Zugangsbedingungen zur administrativ verwalteten Kulturöffentlichkeit.

    Die beobachtete Umkehr der Annahmeverhältnisse führt zu einer symbolischen Entwertung freier künstlerischer Praxis. Der Verlust gemeinsamer Bezugspunkte – inhaltlich wie strukturell – schwächt die Legitimität kulturpolitischer Vorhaben im öffentlichen Raum. Entscheidungswege werden verlängert, Initiativen versanden im Verwaltungsprozess.

    Es bleibt festzuhalten: Vertrauen – nicht Kontrolle – bildet die Grundlage für kulturelle Kooperation. Wo diese Grundlage fehlt, verlagert sich die Aufgabe öffentlicher Kulturpflege in ein Binnenverhältnis administrativer Selbstrationalisierung. Die Sichtbarkeit freier kultureller Arbeit wird dadurch nicht gestärkt, sondern fragmentiert.

    Ende des Vermerks.

    HB-S


    Ergänzungsvermerk


    Ablage: VORV/INT/KULT/Beteiligung/2025/05-1
    AblB: Verfahren ohne Entscheidung
    ElZGre: 08
    Kürzel: HB-S

    Ergänzungsvermerk zur Ressourcenasymmetrie im Verhältnis zwischen Kulturverwaltung und freier Szene.

    Freie Kulturschaffende operieren zunehmend unter Bedingungen struktureller Ressourcenknappheit. Ihre Handlungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum sind eingeschränkt, nicht nur durch finanzielle Unterversorgung, sondern durch fehlende infrastrukturelle und institutionelle Anbindung. Gleichzeitig verfügen Kulturverwaltungen – aus öffentlichen Mitteln finanziert – über Zugang zu Entscheidungsinstrumenten, Räumen und Kommunikationskanälen.

    Diese Asymmetrie führt zu einer impliziten Steuerung kultureller Sichtbarkeit. Selektion erfolgt nicht entlang nachvollziehbarer Kriterien, sondern im Rahmen verwaltungsinterner Zielbilder, oft unter Ausschluss transparenter Abstimmung mit der aktiven Kulturszene. Der Eindruck entsteht, dass Kulturverwaltungen weniger als Ermöglicher, denn als Kuratoren eigener Deutungsräume agieren.

    Dies verstärkt eine doppelte Exklusion: Einerseits durch Ressourcenentzug auf Seiten der Kulturschaffenden, andererseits durch selektive Vergabe institutioneller Präsenz. Der öffentliche Kulturraum wird so nicht erweitert, sondern segmentiert.

    Ende des Vermerks.

    HB-S

  • Eingangsstatement Website – Begrüßung

    Eingangsstatement Website – Begrüßung

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Eingangsstatement Website
    ElZGre: 00019
    Kürzel: HB-S

    Ich führe Vermerk über Vorgänge, für die keine andere Form vorgesehen ist.

    Diese Website dokumentiert keine Position, sondern ein Verfahren. Sie wurde im Rahmen der Unter-Abteilung Internales (intern „Internaliat“ genannt) eingerichtet, genauer: im Bereich Erinnerung auf Vorrat.

    Dass sie öffentlich zugänglich ist, entspricht nicht einem Missverständnis, sondern einer bewussten Entscheidung. Diese entspricht nicht einem Bruch, sondern einer Folgerung aus der strukturellen Aufgabe der Unterabteilung Internales des Archivs:

    Sichtbarmachung durch Verdunkelung. In der paradoxen Logik des Archivs ist das Unsichtbare kein Geheimnis, sondern eine auf Dauer gestellte Form der Lesbarkeit. Das Internaliat arbeitet nicht im Geheimen, sondern an der Sichtbarmachung dessen, was außerhalb regulärer Aufmerksamkeit liegt. Die öffentliche Zugänglichkeit erfolgt also nicht trotz, sondern wegen des Verborgenen.

    Die Form des Vermerks erlaubt keine Rhetorik, keine Appelle, keine Autorenschaft im emphatischen Sinne. Deshalb ist diese Seite kein Auftritt, sondern eine Ablage.

    Was hier einsehbar ist, dient nicht der Erklärung, sondern der Klarstellung. Nicht alles, was unbeachtet bleibt, ist unbemerkt. Nicht alles, was dokumentiert wird, war zuvor sichtbar.

    Ich vermerke, um Erinnerung zu ermöglichen, bevor sie verlangt wird. Die Frage nach dem Zweck stellt sich regelmäßig – zumeist verspätet. Ich antworte vorsorglich:

    Diese Form ist kein Kommentar zur Gegenwart, sondern eine Vorkehrung für ihre Nachweise.

    Nachtrag Begrüßung: Willkommen! Wenn Sie Fragen haben Leuten Sie bitte kurz an der Automatiktür!

    HB-S

    Vermerkführung gemäß INT/11.4 und Anwendungshinweise INT/11.4/VV/B (Fassung 12.03.2022).
    Öffentliche Ablage auf Basis § 3 Abs. 2 DVUO (Nichtbeanstandung).
    Aktenzeichen: INT/VORV/WEB/21-05-25.
    Grundlage: § 17 Abs. 1 DBR (interne Weisungsfreiheit bei Nachweisverfahren).
    Ziel: Latente Nachweisführung im Rahmen vorauseilender Revisionsvorsorge.

  • Vermerk über das Nicht-Einlassen

    Vermerk über das Nicht-Einlassen


    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/04
    AblB: Verfahren ohne Entscheidung
    ElZGre: 17
    Vermerk über das Nicht-Einlassen
    HB-S

    Man muss niemanden ausschließen, wenn man gelernt hat, ihn nicht einzulassen. In vielen Verfahren öffentlicher Beteiligung wird nicht aktiv abgewiesen, sondern passiv übersehen. Die Einladung bleibt vage, die Rückmeldung verzögert, die Reaktion unverbindlich. Wer sich einbringen will, wird nicht gestoppt – aber auch nicht empfangen. Es entsteht eine Form von Teilhabe, die ohne Zutritt auskommt: formell offen, praktisch folgenlos. Das Ergebnis ist eine stille Exklusion, die nicht auf Ablehnung beruht, sondern auf organisierter Gleichgültigkeit.

    Im Frühjahr wurde ein Kreatives Kulturkollektiv gegründet. Vier Personen, ehrenamtlich organisiert, mit lokalem Bezug und dokumentierter Absicht, sich kulturpolitisch einzubringen. Die Gruppe suchte frühzeitig den Kontakt zur Stadtverwaltung. Es gab Mails, Rückfragen, zwei angekündigte Telefonate, von denen eines stattfand. Danach: Stille. Keine Rückmeldung auf Terminvorschläge, keine Einladung zu Gesprächen, keine schriftliche Absage.

    Als das städtische Kulturprogramm für den Sommer veröffentlicht wurde, war das Kollektiv nicht vorgesehen. Die Gruppe wurde auch in keiner begleitenden Kommunikation genannt. Auf Umwegen gelang es einer Einzelperson in einen befreundeten Veranstaltungsbeitrag aufgenommen zu werden. Dort trat sie auf, ohne Ankündigung, ohne Würdigung, ohne Nennung des Namens oder des Kollektivs. Nach der Veranstaltung blieb der Kontakt einseitig. Seitens der Verwaltung erfolgte keine Bewertung, keine Gesprächsaufnahme, keine Reaktion.

    Der Vorgang ist nicht außergewöhnlich. Er reiht sich ein in ein bekanntes Muster: Neue, strukturell nicht eingebundene Kulturinitiativen werden zunächst zur Kenntnis genommen, aber nicht systematisch einbezogen. Der Ausschluss erfolgt nicht durch Entscheidung, sondern durch ausbleibende Entscheidung. Es entsteht kein Akt, sondern ein Zustand. Wer nicht eingeladen wird, bleibt nicht draußen – er kommt einfach nicht vor.

    Auffällig ist die Sorgfalt, mit der solche Nichtberücksichtigungen dokumentenfrei gehalten werden. Keine Absage, kein Hinweis auf mangelnde Anschlussfähigkeit, keine Benennung des Grundes. Damit bleibt die Verwaltung formal offen, aber praktisch unzuständig. Verantwortlichkeiten werden auf Träger, Formate oder Kooperationspartner ausgelagert. Sichtbarkeit wird nicht direkt verweigert – sie wird nicht hergestellt.

    Die Verwaltung wahrt so den Anschein demokratischer Offenheit. Gleichzeitig schützt sie die informellen Strukturen, auf denen das Funktionieren des Programms beruht: bekannte Namen, bewährte Kreise, vertrauliche Kommunikation. Wer sich außerhalb dieser Bindungen bewegt, muss entweder bereits legitimiert sein – durch Preise, Trägerstruktur oder externe Sichtbarkeit – oder er bleibt ungenannt. Der Mechanismus ist nicht repressiv. Er ist resistent gegen Neues.

    Für die Betroffenen ergibt sich ein Zustand struktureller Ungewissheit. Sie wurden nicht ausgeschlossen, aber auch nicht aufgenommen. Ihnen fehlt die Möglichkeit zur Klärung, weil es keine Stelle gibt, die zuständig wäre, das zu erklären. Die Unsichtbarkeit ist nicht begründet – sie ist einfach da.

    Ein solcher Vorgang lässt sich nicht angreifen, weil er nie begonnen wurde. Er lässt sich auch nicht wiederholen, weil er keine Form hat. Das ist seine Wirkung.

    Ich notiere dies ohne Emotionen als Teil einer sich stabilisierenden Verwaltungskultur, die mit formaler Offenheit operiert, aber faktisch nach internem Gleichgewicht strebt. Der Preis ist Beteiligung, die nicht zu Beteiligung führt.