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Leitung Archiv, Unterabteilung Internales

Kategorie: Meta

Alles was über diesen Blog und HB-S ist

  • Ich habe kein Interview gegeben

    Ich habe kein Interview gegeben

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/06
    AblB: Veröffentlichung durch Dritte
    ElZGre: 0007
    Kürzel: HB-S

    Ein Schriftwechsel mit der Redaktion von mensch-und-kultur.de wurde unter der Rubrik „Nicht-Interview“ publiziert.
    Die Veröffentlichung erfolgte auf Anfrage, die Form blieb erhalten.
    Zugriff unter:
    ➡️ mensch-und-kultur.de/nicht-interview-hbs

  • Zuständigkeitsklärung in Gründungsszenarien (hier ODMK i.G.)

    Zuständigkeitsklärung in Gründungsszenarien (hier ODMK i.G.)

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Zuständigkeitsklärung in Gründungsszenarien
    ElZGre: 011_03_27
    Kürzel: HB-S

    Vermerk:

    Im Zuge der befristeten Abstellung zur Ost-Deutschen Medien-Konferenz (ODMK) in Gründung (i.G.) ergibt sich die Notwendigkeit einer Selbstvergewisserung hinsichtlich Mandat, Beobachtungsrahmen und Mitteilungspflicht.

    Die ODMK i.G. ist keine Behörde, keine akademische Einrichtung, keine Produktionsfirma. Sie ist ein Aggregatzustand aus Vorhaben, Intentionen und provisorischer Infrastruktur. Ihre Existenz speist sich aus der Erwartung zukünftiger Bedeutung, nicht aus abgeschlossenen Ergebnissen. Dies verlangt von abgeordnetem Personal erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Übergangsphänomenen und kulturtragenden Vor-Formationen.

    Die Aufgabe von HB-S besteht nicht in Bewertung, Beratung oder Gestaltung, sondern in Erfassung von Strukturen, deren Institutionalisierung noch aussteht. Seine Mitteilungspflicht bezieht sich auf:

    1. Beobachtbare Muster des Umgangs mit Öffentlichkeit und Intransparenz: Wer spricht, wer schweigt, wer referiert auf wen (ohne dass Protokolle vorliegen).
    2. Verwendung von Verwaltungssemantik in nicht-administrativen Kontexten: Die inflationäre Nutzung von Begriffen wie „Format“, „Plattform“, „Kooperation“ ohne operative Bindung.
    3. Materialisierung des Vorläufigen: Temporäre Logos, provisorische Webseiten, Entwurfsarchitekturen, die als endgültig gelesen werden könnten.

    Mitgeteilt werden darf, was nicht personenbezogen, nicht wertend und nicht zukunftsentscheidend ist. Mitgeteilt werden muss, was protokollpflichtig wäre, aber unterbleibt.

    HB-S bleibt in der Unter-Abteilung Internales verankert. Seine Teilnahme ist temporär, seine Beobachtung strukturell. Einzelfallvermerke erfolgen bei hinreichender Verdichtung.

    Nachtrag

    Ablage: VORV/INT/STRUK/2025/05
    AblB: interne Rollenselbstbeschreibung
    ElZGre: 004_09_11
    Kürzel: HB-S

    Vermerk:

    Die Schreibweise in der dritten Person ist Teil des internen Protokollstandards der Unter-Abteilung Internales. Sie dient der funktionalen Entpersonalisierung der Beobachtung. Das Personal tritt nicht als Subjekt auf, sondern als Träger einer Beobachtungsrolle.

    Der Gebrauch der dritten Person in Referenzen auf „HB-S“ ist Ausdruck dieser strukturellen Dissoziation. Er ermöglicht Klarheit über Zuständigkeiten, ohne Verwechslung mit persönlicher Meinung oder individueller Perspektive.

    Diese Praxis hat historische Vorbilder in verwaltungsinternen Aktennotizen, Kurzdossiers und Archivrückspiegelungen, in denen Beobachter nicht als Handelnde, sondern als Registrierende erscheinen. Sie ist nicht Ausdruck von Distanz, sondern von Rollenpräzision.

    Verweise:
    ODMK i.G.

  • Eingangsstatement Website – Begrüßung

    Eingangsstatement Website – Begrüßung

    Ablage: VORV/INT/KULT/2025/05
    AblB: Eingangsstatement Website
    ElZGre: 00019
    Kürzel: HB-S

    Ich führe Vermerk über Vorgänge, für die keine andere Form vorgesehen ist.

    Diese Website dokumentiert keine Position, sondern ein Verfahren. Sie wurde im Rahmen der Unter-Abteilung Internales (intern „Internaliat“ genannt) eingerichtet, genauer: im Bereich Erinnerung auf Vorrat.

    Dass sie öffentlich zugänglich ist, entspricht nicht einem Missverständnis, sondern einer bewussten Entscheidung. Diese entspricht nicht einem Bruch, sondern einer Folgerung aus der strukturellen Aufgabe der Unterabteilung Internales des Archivs:

    Sichtbarmachung durch Verdunkelung. In der paradoxen Logik des Archivs ist das Unsichtbare kein Geheimnis, sondern eine auf Dauer gestellte Form der Lesbarkeit. Das Internaliat arbeitet nicht im Geheimen, sondern an der Sichtbarmachung dessen, was außerhalb regulärer Aufmerksamkeit liegt. Die öffentliche Zugänglichkeit erfolgt also nicht trotz, sondern wegen des Verborgenen.

    Die Form des Vermerks erlaubt keine Rhetorik, keine Appelle, keine Autorenschaft im emphatischen Sinne. Deshalb ist diese Seite kein Auftritt, sondern eine Ablage.

    Was hier einsehbar ist, dient nicht der Erklärung, sondern der Klarstellung. Nicht alles, was unbeachtet bleibt, ist unbemerkt. Nicht alles, was dokumentiert wird, war zuvor sichtbar.

    Ich vermerke, um Erinnerung zu ermöglichen, bevor sie verlangt wird. Die Frage nach dem Zweck stellt sich regelmäßig – zumeist verspätet. Ich antworte vorsorglich:

    Diese Form ist kein Kommentar zur Gegenwart, sondern eine Vorkehrung für ihre Nachweise.

    Nachtrag Begrüßung: Willkommen! Wenn Sie Fragen haben Leuten Sie bitte kurz an der Automatiktür!

    HB-S

    Vermerkführung gemäß INT/11.4 und Anwendungshinweise INT/11.4/VV/B (Fassung 12.03.2022).
    Öffentliche Ablage auf Basis § 3 Abs. 2 DVUO (Nichtbeanstandung).
    Aktenzeichen: INT/VORV/WEB/21-05-25.
    Grundlage: § 17 Abs. 1 DBR (interne Weisungsfreiheit bei Nachweisverfahren).
    Ziel: Latente Nachweisführung im Rahmen vorauseilender Revisionsvorsorge.