Ablage: VORV/INT/KULT/2025/06-3
AblB: Strukturbeobachtungen in Flusslagen
ElZGre: 004218–31
Kürzel: HB-S
Verantwortung war lange eine Frage der Zuweisung. Wer etwas tat, tat es, weil er es sollte. Verwaltung beruhte auf dieser Formel: Klarheit durch Zuständigkeit. Doch mit der Philosophie der Durchlässigkeit – wie sie in den Überlegungen von Andersen Storm skizziert wurde – verändert sich der Aggregatzustand dieser Vorstellung.
Durchlässigkeit erzeugt kein Chaos, sondern eine andere Art von Ordnung: eine, in der Verantwortung nicht zugewiesen, sondern bewegt wird. Sie zirkuliert – zwischen Aktenständen, Zuständigkeitsfeldern, Kompetenzen. Verwaltung wird dadurch nicht dysfunktional, sondern fluide.
Die klassische Hierarchie, lange das werkmächtigste Verwaltungsverhalten, verliert in solchen Konstellationen nicht ihre Form, wohl aber ihre Steuerungshoheit. Wo Übergänge flüchtig sind, helfen Stempel nur bedingt. Verantwortung tritt nicht mehr als Rang auf, sondern als Spur.
Die Frage, ob das der Gesellschaft nützt, ist strukturell unentscheidbar. Engagement ersetzt keine Struktur, wohl aber deren temporären Ausfall. Wenn jemand handelt, weil er es kann und weil es ihn angeht, entsteht keine neue Ordnung – aber ein Ereignis. Verwaltung kann solche Ereignisse verarbeiten, nicht initiieren.
Subsidiarität erscheint in diesem Licht nicht als Ordnungsprinzip, sondern als Reaktionsform: Wer kann, tut. Was dokumentierbar ist, bleibt. Was nicht, verweht.
Es bleibt festzuhalten: Verantwortung unter Bedingungen der Durchlässigkeit ist kein Defizit, sondern eine andere Verwaltungssemantik. Sie verlangt keine Reform, sondern Beobachtung. Ihre Wirkung liegt nicht in der Entscheidung, sondern in der Wiederholung.
Vermerk abgeschlossen.
HB-S